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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Pack Ma’s GmbH

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Pack Ma’s GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), insbesondere für die Durchführung von Wohnungs- und Hausräumungen, Entrümpelungen, Kleinabholungen und die damit verbundenen Dienstleistungen.

1.2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

2.1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande.

2.2. Die Beauftragung kann telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über die Website www.pack-mas.at erfolgen.

2.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen, insbesondere Informationen zu besonderen Anforderungen an die Räumung oder dem Zustand der zu räumenden Objekte.

3. Leistungsumfang

3.1. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung. Hierzu zählen Wohnungs- und Hausräumungen, Entrümpelungen, sowie Kleinabholungen.

3.2. Bei der Durchführung von Räumungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Gegenstände zu entsorgen, die nicht explizit vom Auftraggeber zur Aufbewahrung bestimmt wurden. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass er vor Beginn der Räumung alle Gegenstände sorgfältig durchsieht und persönliche sowie wichtige Gegenstände zuvor herausnimmt.

3.3. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für wertvolle Gegenstände, die vom Auftraggeber nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet wurden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über wertvolle oder gefährliche Gegenstände zu informieren.

3.4. Zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (z.B. Nachräumungen, zusätzliche Entsorgungen), werden gesondert in Rechnung gestellt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Preise für die Leistungen des Auftragnehmers richten sich nach den im Vertrag, im Angebot oder auf der Website angegebenen Preisen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2. Bei Leistungen, deren Kosten nur schwer im Voraus kalkuliert werden können (z.B. bei umfangreichen Entrümpelungen oder schwierigen Zugängen), wird der endgültige Preis nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Der Auftraggeber wird im Vorfeld darüber informiert.

4.3. Anzahlung: Bei jedem Auftrag ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Gesamtbetrages spätestens eine Woche vor Beginn der Räumung fällig. Die Anzahlung ist Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten. Der Restbetrag ist nach Fertigstellung der Arbeiten innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu überweisen.

4.4. Zusätzliche Leistungen, die während der Durchführung des Auftrags erforderlich werden und nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind, werden gesondert berechnet und sind nach Erbringung der Leistung sofort fällig.

4.5. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

5. Haftung und Gewährleistung

5.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

5.2. Die Haftung des Auftragnehmers ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.

5.4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße oder unvollständige Angaben des Auftraggebers verursacht wurden, insbesondere bei der Entsorgung von gefährlichen oder wertvollen Gegenständen, die nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet wurden.

5.5. Versicherung: Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die eventuelle Schäden, die während der Durchführung der Arbeiten entstehen, abdeckt. Weitergehende Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

6. Rücktritt und Kündigung

6.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag vor Beginn der Arbeiten zu stornieren. In diesem Fall behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eine Stornogebühr zu erheben, deren Höhe vom Zeitpunkt der Stornierung abhängt:

  • Stornierung innerhalb von drei bis sieben Tagen vor dem vereinbarten Termin: 30% des vereinbarten Honorars.
  • Stornierung innerhalb von zwei Tagen bis einen Tag vor dem vereinbarten Termin: 50% des vereinbarten Honorars.
  • Stornierung am Tag des vereinbarten Termins: 80% des vereinbarten Honorars.

6.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere bei Zahlungsverzug.

7. Arbeitsbedingungen und Zugang

7.1. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Zugang zur Räumungsstätte ungehindert möglich ist. Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung von Schlüsseln und die Gewährleistung eines ausreichenden Zugangs für Fahrzeuge des Auftragnehmers.

7.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Zugang zur Räumungsstätte zu verweigern und den Vertrag zu kündigen, wenn der Zugang nicht gewährleistet ist oder erhebliche Gefährdungen für das Personal bestehen.

8. Datenschutz

8.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts.

8.2. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung, Rechnungsstellung und Kundenbetreuung gespeichert und verwendet werden.

8.3. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrags erforderlich oder der Auftragnehmer ist gesetzlich dazu verpflichtet.

9. Salvatorische Klausel

9.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

9.2. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

10.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.

10.2. Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11. Bild- und Urheberrechte

11.1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer während der Durchführung der Räumung, Entrümpelung oder anderer Dienstleistungen Fotos und Videos von den betroffenen Räumlichkeiten und Objekten anfertigen darf.

11.2. Diese Fotos und Videos werden ausschließlich zur Dokumentation der geleisteten Arbeiten sowie zu Werbezwecken verwendet, insbesondere zur Veröffentlichung auf sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook, TikTok und der Website des Auftragnehmers.

11.3. Persönliche Gegenstände oder identifizierbare Personen werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers in den Aufnahmen gezeigt oder veröffentlicht.

11.4. Der Auftraggeber kann der Aufnahme und Veröffentlichung der Bilder oder Videos jederzeit widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

11.5. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die angefertigten Aufnahmen nach eigenem Ermessen zu bearbeiten und für die oben genannten Zwecke zu verwenden.